Die Union hält die Umwidmung von Haushaltsmitteln zur Bekämpfung der Coronafolgen für verfassungswidrig. Karlsruhe wollte einem Eilantrag nicht folgen – aber ausgestanden ist das Thema für die Ampel nicht.
Zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiterhin für Projekte zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Das höchste deutsche Gericht wies damit einen Eilantrag der Union im Bundestagzurück, die einen Stopp der Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2021 verlangt hatte. Es wird die Fragen aber in einem Hauptsacheverfahren im Detail prüfen, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. (Az. 2 BvF 1/22)
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Zur Begründung hieß es, die Folgen einer einstweiligen Anordnung wären zu schwer gewesen, sollte sich später im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die Änderungen doch verfassungskonform sind. Als Beispiel nannte der Zweite Senat, dass die sogenannte EEG-Umlage dann womöglich nicht mehr aus den umgeschichteten Mitteln finanziert werden könnte, was mit einer Strompreiserhöhung und Mehrbelastungen für Verbraucher und Unternehmen verbunden wäre.
Die Union im Bundestag findet, dass mit den Haushaltsänderungen die Schuldenbremse umgangen werde. Fraktionschef Friedrich Merz(CDU) hatte bei der Vorstellung der Klage betont, diese richte sich nicht gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise. Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme.